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junge Mutter

Je nach dem was du beruflich machst, kann das Thema "Schwangerschaft" und Arbeit sehr komplex werden. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass Du Dir Zeit nimmst und Dich gut informierst. Auf unserer Homepage findest du bald wichtige Informationen, um dich schon mal einzulesen. 

SCHWANGER ARBEITEN

Wann solltest Du Deine Schwangerschaft mitteilen? Diese Frage ist schwer pauschal zu beantworten. Auf der einen Seite warten viele Schwangere gerne die erste Hürde in der 12. Woche ab. Ab hier ist die Wahrscheinlichkeit eines Abganges deutlich geringer. Auf der anderen Seite kann der Arbeitgeber nur dann Maßnahmen einleiten und die Schutzbestimmungen umsetzen, wenn er von der Schwangerschaft weiß. Viele Arbeitgeber verlangen eine Bescheinigung über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin. Dieses Verlangen ist rechtmäßig. (Die Kosten für so eine Bescheinigung allerdings muss der Arbeitgeber tragen, ist aber meist ein kleiner Betrag.)

 

Wichtige Schutzbestimmungen regelt unser deutsches Mutterschutzgesetz seit 1952. Hier wird festgehalten, was sich in der Schwangerschaft für werktätige Frauen alles ändert. Erst 2017 wurde es erneuert. Es gibt sehr viele wichtige Dinge zu beachten. Wirf einen Blick ins neue Gesetz und informiere Dich am besten bei Deinem Betriebs- oder Personalrat (bei Kirchen Mitarbeitervertretung) und bei Deiner Gewerkschaft, welche zusätzlichen Regelungen bei Euch im Betrieb und in der Branche gelten, und wie du am Besten vorgehst. Solltest Du noch in der Ausbildung sein, ist deine Jugend- und Auszubildendenvertretung der richtige Ansprechpartner für Dich.

 

Hier habe ich für einen ersten Überblick ein paar wichtige Punkte aus dem Mutterschutzgesetz für Dich zusammengetragen:

  1. Kündigungsschutz: Es ist in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt, einer Schwangeren in der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt zu kündigen. Verlierst Du das Baby nach der zwölften Schwangerschaftswoche gilt ein Kündigungsschutz von vier Monaten. Dafür muss die Schwangerschaft bereits bestanden haben, als Dir die Kündigung zuging, und der Arbeitgeber davon wusste. Es gibt allerdings noch die Möglichkeit, dem Arbeitgeber bis zu zwei Wochen nach der Kündigung die Schwangerschaft mitzuteilen.

  2. Nachtarbeit: Bisher durften werdende Mütter nachts generell nicht arbeiten. Seit Januar 2018 ist Nachtarbeit zwischen 20.00 und 22.00 Uhr erlaubt, wenn alle Beteiligten (die Schwangere, der Arzt und die zuständige Aufsichtsbehörde) zustimmen.

  3. Arbeit an Sonn- und Feiertagen: Bisher durften werdende Mütter an Sonn- und Feiertagen nicht arbeiten. Nach der neuen Regelung ist die Arbeit an Sonn- und Feiertagsarbeit erlaubt, wenn Du es willst und andere bestimmte Regelungen erfüllt sind. (Bsp: Es müssen alle Beteiligten (die Schwangere, der Arzt und die zuständige Aufsichtsbehörde) zustimmen, die Schwangere darf nicht allein arbeiten, usw.)

  4. Freistellung für Untersuchungen: Für die erforderlichen Untersuchungen bei deiner Gynäkologin muss der Arbeitgeber Dich freistellen.

  5. keine Mehrarbeit: Du darfst nicht länger als 8,5 Stunden täglich arbeiten. Außerdem darf Deine vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit im Durchschnitt des Monats nicht überschritten werden.

  6. Ruhezeit: Zwischen dem Ende deiner Arbeitszeit an Tag 1 und dem Beginn deiner Arbeitszeit an Tag 2 müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen.

  7. Urlaubsanspruch: Auch während der Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlichem Beschäftigungsverbote (somit auch während der Mutterschutzfristen) entstehen Urlaubsansprüche. Eine Kürzung des Erholungsurlaubs wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote ist nicht zulässig.

Du findest auf dieser Homepage bald weiterführende Artikel zu der Frage, welche Tätigkeiten nicht mehr verrichtet werden dürfen, was es für Besonderheiten beim Beschäftigungsverbot gibt, und welche Regelungen für stillende Mütter greifen. Wende Dich bei Fragen gern an uns. Bei besonders komplexen Tätigkeiten können wir Dir auch gern die zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen nennen.  

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