top of page
Aufgeräumter Schreibtisch

Zeit mit deinem Baby

Die Mutterschutzfrist und die Elternzeit regeln im wesentlichen die Zeit, die du mit deinem Baby hast. Hier findest du wichtige Infos dazu.

Paar mit Baby

Mutterschutzfrist

Die Mutterschutzfrist ist ein Schutz-Zeitraum, in dem du nicht arbeiten darfst. Die Frist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet normalerweise 8 Wochen nach der Geburt. Wenn dein Baby vor dem errechneten Termin auf die Welt kommt, dauert die Mutterschutzfrist insgesamt trotzdem 14 Wochen. Sie endet also nicht schon 8 Wochen nach der Geburt, sondern dementsprechend später. Bei einer Früh- oder Mehrlingsgeburt besteht die Mutterschutzfrist 12 Wochen nach der Geburt.

Gutenachkuss vom Kind

Elternzeit

Elternzeit musst du schriftich bei deinem Arbeitgeber beantragen. Ein Musterschreiben dafür findest du weiter unten. Wenn du deine Arbeitszeit reduzieren möchtest, muss auch das beantragt werden. Zu nennen sind hier der Beginn und der Umfang der gewünschten Arbeitszeitreduzierung. Am einfachsten ist es, wenn du die Elternzeit bereits während der Schwangerschaft beantragst. Du musst den Antrag aber spätestens zur Geburt versenden. Deine Elternzeit beginnt erst nach Ablauf deiner Mutterschutzfrist. Diese endet 8 Wochen nach der Geburt. Bei Zwillingen, Mehrlingen und Kindern mit Behinderung beträgt die Mutterschutzfrist 12 Wochen. Der Antrag auf Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Eintritt in die Elternzeit beim Arbeitgeber eingegangen sein. Eine E-Mail zählt leider noch nicht als Antrag, die Elternzeit muss schriftlich beantragt werden. Hier kannst du dir ein Muster herunterladen:

bottom of page