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MELDUNG DES BABYS BEIM STANDESAMT

Eltern (oder andere Sorgeberechtigte) sind verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt beim Standesamt die Geburtsurkunde zu beantragen. Das muss in dem Ort erfolgen, wo Euer Baby geboren wurde. Bis dahin müsst ihr Euch auch für einen Namen entschieden haben. Folgende Unterlagen braucht ihr für die Anmeldung: 

 

  1. Ausweis oder Pass der Mutter

  2. Ausweis oder Pass des Vaters

  3. Bescheinigung über die Geburt (bekommt ihr von der Hebamme oder vom Krankenhaus) 

  4. bei verheirateten Eltern: Heiratsurkunde

  5. bei unverheirateten Eltern: Eine Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft und die Sorgeerklärung. 

Die Geburtsurkunde wird meist in vierfacher Ausfertigung ausgestellt: 

Ein Exemplar benötigst Du für die Beantragung von Elterngeld, und eines für die Beantragung von Kindergeld.

Die zwei restlichen Exemplare sind für Euch als Eltern.

UNVERHEIRATET ELTERN WERDEN

Wer nicht verheiratet ist, und gemeinsam ein Kind bekommt sollte folgende Dinge besprechen: Soll rechtlich möglichst alles gleichgestellt sein zwischen Mutter und Vater? 

1. Vaterschaftsanerkennung

Vater eines Kindes ist (außerhalb einer Ehe) nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch die Person, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist. Der Papa kann schon während der Schwangerschaft die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter anerkennen. Das Formular und der Vorgang wird bei unterschiedlichsten Ämtern durchgeführt. Recherchiert, wie es in eurem Wohnort abläuft.  Folgende Ämter kommen in Betracht: Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht. Es kann auch notariell geregelt werden, ist aber meist kostenintensiv. Die Anerkennung beim Jugend- und Standesamt ist oft kostenfrei.

Ihr braucht folgende Unterlagen:

- Geburtsurkunde des Vaters oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch.

- gültigen Personalausweis oder Reisepass von beiden Eltern

- Mutterpass 

2. das gemeinsame Sorgerecht

Um für das Kind möglichst gleichgestellt zu agieren, beantragen viel unterverheirateten Eltern das gemeinsame Sorgerecht und geben eine Sorgeerklärung ab. Auch diese wird gleich beim zuständigen Amt beurkundet. Solltet ihr Euch gegen den Gang zum Amt entscheiden, so hat bei unverheirateten Eltern die Mama formal die elterliche Sorge allein.

KINDERGELD

Du erhältst für dein erstes Kind 219 Euro monatlich Kindergeld. Diese Unterstützung kann auch immer nur eine Person beantragen oder erhalten. Die allermeisten Menschen erfüllen die Kriterien (das Kind muss bei dir leben, Du wohnst in Deutschland usw). Um Kindergeld zu beantragen brauchst Du deine steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID). Diese findest Du zum Beispiel im Einkommensteuerbescheid oder auf deiner Lohnsteuerbescheinigung. Kindergeld kannst Du auch online beantragen. Kindergeld bekommst Du übrigens bis dein Kind 18 Jahre alt ist oder mit seiner Ausbildung oder Ähnlichem fertig ist. 

Kindergeld ab dem 1. Januar 2021

  • 1. Kind: 219 Euro

  • 2. Kind: 219 Euro

  • 3.  Kind: 225 Euro

  • ab dem 4. Kind: 250 Euro

Natürlich gibt es Kindergeld auch für nicht-leibliche Kinder wie Stiefkinder, Enkelkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder.

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